Fortsetzung des teilprivatisierten Betriebs der Justizvollzugsanstalt Hünfeld
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Mit dem Zuschlag an die steep GmbH und der Unterzeichnung eines neuen Betreibervertrages wird eine erfolgreiche Kooperation fortgesetzt.“
Wiesbaden / Hünfeld – Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat heute die Fortsetzung des teilprivatisierten Betriebs der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hünfeld bekanntgegeben. Die Justizministerin sagte am Rande der Vertragsunterzeichnung: „Mit dem Zuschlag und der Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages heute wird die erfolgreiche Kooperation mit der steep GmbH mindestens für die nächsten sechs Jahre fortgesetzt.“
Mit der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Hünfeld am 1. Januar 2006 hatte Hessen als erstes Bundesland nicht hoheitliche Betriebsleistungen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt im Umfang von rund 40 Prozent an einen privaten Dienstleister übertragen. „Die Privatisierung der JVA Hünfeld beschränkt sich auf Dienst- und Serviceleistungen im weiteren Sinne ohne Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen. Letztere bleiben den Beamtinnen und Beamten des hessischen Justizvollzugs vorbehalten. Privatisiert wurde demgegenüber zum Beispiel die Einrichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Arbeitsbetrieben und Werk- und Ausbildungsstätten, die medizinische Versorgung der Gefangenen, der Küchen- und Reinigungsbetrieb, die Tätigkeiten des Sozialdienstes, des pädagogischen und des psychologischen Dienstes sowie Teile des Verwaltungs- und Verwaltungshilfsdienstes“, erläuterte die Justizministerin.“
Der aktuelle Betreibervertrag mit der steep GmbH endet am 31. Dezember 2021. Bereits im Jahr 2015, vor der Ausübung des Optionsrechts, wurde durch das Hessische Justizministerium eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der teilprivatisierten Leistungen in Auftrag gegeben. Dabei wurde ein Vergleich zwischen den teilprivatisierten Leistungen und einem (fiktiven) vollstaatlichen Betrieb der JVA Hünfeld vorgenommen. Dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich fiel positiv zugunsten des teilprivatisierten Betriebs aus. Im Mai 2019 wurde der teilprivatisierte Betrieb der Justizvollzugsanstalt Hünfeld vor diesem Hintergrund erneut europaweit ausgeschrieben. Ein Zuschlag erfolgte auch jetzt wieder nach der Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs des Teilbetriebs durch den privaten Betreiber basierend auf dessen Angebot.
„Ich freue mich, dass mit Erteilung des Zuschlages nicht nur ein Modell weitergeführt werden kann, das den hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einen Kostenvorteil einbringt. Mit dem Zuschlag an die steep GmbH als langjährigen Partner und der Begründung eines neuen Vertragsverhältnisses kann eine bewährte Kooperation weiter fortgesetzt werden. Die teilprivatisiert betriebene JVA Hünfeld ist ein wichtiger Bestandteil des hessischen Justizvollzuges und trägt damit täglich zur Sicherheit des Landes bei“, so Eva Kühne-Hörmann abschließend.
Zum Hintergrund:
In der Justizvollzugsanstalt Hünfeld stehen 503 Haftplätze zur Verfügung, zum 31.05.2021 war sie mit 431 Gefangenen belegt.
Die Justizvollzugsanstalt Hünfeld ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen bis zu 24 Monaten. Ausgenommen sind Straftäter mit versuchten oder vollendeten Tötungs- und/oder Sexualdelikten.
Ebenfalls ist sie für Erstverbüßer mit Freiheitsstrafen von mehr als 24 bis 60 Monate nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission zuständig. Hier sind Straftäter mit groben Gewalt-, (versuchten oder vollendeten) Tötungs- oder Sexualdelikten ausgenommen.
Bei Freiheitsstrafen von mehr als 42 bis 60 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission ist die Justizvollzugsanstalt Hünfeld ebenso zuständig. Ausgenommen sind Straftäter mit Sexual- und Tötungsdelikten.
Gleichzeitig beinhaltet die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Hünfeld die Ersatzfreiheitsstrafen sowie vollzugsöffnende Maßnahmen für geeignete Strafgefangene aus den Justizvollzugsanstalten Butzbach und Kassel I.