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Whistleblowing-Services

Whistleblowing – Gesetzliche Bestimmungen

EU-Mitgliedsstaaten sind seit Dezember 2021 dazu verpflichtet, die europäische Whistleblowing(Hinweisgeber)-Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wird vermutlich im Laufe des Jahres 2023, nach Zustimmung des Bundesrats, in Kraft treten.

Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, eine Hinweisgeberstelle einzurichten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Externen die Möglichkeit bietet, in einem geschützten Rahmen Fehlverhalten in der Arbeitsumgebung eines Unternehmens zu melden.

Um absolute Anonymität sicherzustellen und den gesetzlichen Forderungen zu entsprechen, bietet steep die Möglichkeit, Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen zu unterstützen. So können Sie sich auf Ihre Kerntätigkeit fokussieren, während Sie gleichzeitig Missständen entgegenwirken und rechtskonform agieren.

Unsere Lösung – Anonym & sicher!

Die steep GmbH bietet Ihnen ein intuitives, diskretes und sicheres Webportal an, auf welchem Hinweisgebern ein vollkommen anonymer schriftlicher Meldekanal, mit Möglichkeit zum Dateiupload, zur Verfügung gestellt wird.

Um mehr über die Funktionen unseres Portals zu erfahren und ein unverbindliches Angebot zu erhalten, besuchen Sie folgende Webseite:

https://www.keinepfeifen.de/

Dr. Sophie Germont

Telefon: +49 228 6681 636

E-Mail: Sophie.Germont@steep.de

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