Radarvermessung

Seit mehr als 25 Jahren überprüft das Expertenteam der steep GmbH die Luftraumüberwachungsradarsysteme der deutschen Luftwaffe (PSR / SSR / Mode S) turnusmäßig alle zwei Jahre. Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass Primär- und Sekundärradar die festgelegten Grenzwerte ihrer Leistungsmerkmale bzw. nationale und internationale Normen einhalten.

Neben den Leistungen für die Luftwaffe unterstützt steep bei Erstabnahmen von neuen Luftraumüberwachungs- oder Anflugradarsystemen in verschiedenen europäischen Ländern sowie mit der Durchführung von Flugvermessungen im Nahen Osten.

Christoph Stupperich

Telefon: +49 228 6681 260

E-Mail: Christoph.Stupperich@steep.de

Leiter Radar Engineering

Leistungen

Nutzer von Radaranlagen wie zivile Luftfahrtbehörden, Flugnavigationsdienstleister oder militärische Flugsicherungsdienste müssen Flugvermessungen von Radarsystemen durchführen, um die Einhaltung von herstellerspezifischen sowie internationalen Regularien und Standards (ICAO, EUROCONTROL) zu bestätigen.

Die Flugvermessung umfasst in der Regel eine Analyse folgender Parameter:

  • Positionsgenauigkeit in Range und Azimut (systematische Fehler und Standardabweichung) gegen SSR- oder GPS-Referenz
  • Probability of Detection (Pd) für PSR und SSR / Mode S in grafischer und tabellarischer Darstellung
  • Korrelationsrate von PSR und SSR
  • Cone-of-Silence-Darstellung
  • Decodierraten (Mode A/C und Mode S)
  • Falschzielanalyse
  • Berechnung der Abdeckung eines Sensors auf Basis von Geländedaten (Screening)

Durch eine System-Performance-Überprüfung wird verifiziert, dass das System alle spezifizierten Leistungswerte und alle operationellen Anforderungen einhält. Dafür werden regelmäßig die Kennwerte der Antenne, des Senders, des Empfängers und der Signalverarbeitung überprüft. Zusätzlich werden notwendige Geräteabgleiche durchgeführt.