Whistleblowerschutz: der Weg zu einer besseren Datensicherheit?
Unternehmen sind seit Dezember 2021 gemäß der europäischen Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgebern) dazu verpflichtet, eine Hinweisgeberstelle einzurichten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Externen die Möglichkeit bietet, in einem geschützten Rahmen Fehlverhalten in der Arbeitsumgebung eines Unternehmens zu melden. Um absolute Anonymität sicherzustellen, bieten einige Unternehmen IT-Lösungen wie z.B. Whistleblowingportale an. Im Rahmen des Vortrags möchten die Referent:innen zeigen, wie ein solches Tool der Informationsfluss im Unternehmen – insbesondere bezüglich der Datenschutz und der IT-Sicherheit – optimieren kann. Mitarbeiter, die bisher aus Angst vor Repressalien kritische Anmerkungen für sich behalten haben, dürfen nun ganz anonym über alle festgestellte Probleme kommunizieren. Der Hinweisgeberschutz stellt eine Chance dar, die interne Kommunikation und somit die Compliance Arbeit in Europäischen Unternehmen zu verbessern.
Whistleblowerschutz: der Weg zu einer besseren Datensicherheit? – Ein Vortrag auf dem virtuellen IT-Kongress der Hochschule Neu-Ulm.